Unterweisung - Belehrungen - Schulungen

Brandschutzunterweisung Ihrer Mitarbeiter

Das Vorhalten von Feuerlöschern ist ein erster und wichtiger Schritt, um Entstehungsbränden entgegenzuwirken, jedoch zeigt sich unter der Stresseinwirkung realer Gefahrensituationen immer wieder, dass viele Menschen nicht in der Lage sind, mit einem Feuerlöscher der Brandentstehung ausreichend Einhalt zu bieten.

Feurschutz Unterweisungen

Das nur begrenzt vorhandene Löschmittel kann durch ungeübte Personen oftmals schlichtweg nicht effektiv genutzt werden, um einen Entstehungsbrand vollständig einzudämmen.

Die ASR A2.2 regelt dabei neben den sicherheitstechnischen Brandschutzmaßnahmen in Arbeitsstätten, auch die Unterweisung von Beschäftigten über Gefährdungen und Maßnahmen zur Abwendung von Bränden. Des Weiteren enthält sie Vorgaben in Sachen Brandschutzhelfer sowie zur Instandhaltung von Feuerlöschern.

Die neue ASR A2.2 misst der Brandschutzunterweisung ein stärkeres Gewicht zu. Demnach muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ernennen. Brandschutzhelfer sind einmal jährlich zu unterweisen. Die ASR legt erstmals u. a. auch die Unterweisungsinhalte wie Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen und Gefahren durch Brände sowie das Verhalten im Brandfall fest.

Zusätzliche praktische Übungen im Umgang mit dem Feuerlöscher sind ebenfalls Bestandteil der Unterweisungen.

Ablauf der Unterweisung

Eine Brandschutzunterweisung besteht bei uns aus einem theoretischen Teil, in dem die Teilnehmer über die Brandentstehung und -verhinderung, über Arten von Bränden und Brandklassen sowie über die Funktions- und Wirkungsweise der verschiedenen Feuerlöscherarten informiert werden.

In dem sich unmittelbar daran anschließenden praktischen Teil wird jedem Teilnehmer die Möglichkeit gegeben, unter fachlicher Anleitung an einem modernen und umweltfreundlichen Brandsimulator die Löschwirkung sowie den richtigen Umgang mit Feuerlöschern zu erlernen.

Feurschutz Schulungen

Selbstverständlich lässt sich die Brandschutzunterweisung nach Ihren Bedarfen und vorheriger Abstimmung z. B. um die Erläuterung zum Umgang mit vorhandenen Flucht- und Rettungspläne, den Umgang mit Wandhydranten, die Bedeutung bei Ihnen vorhandener Sicherheits- und Gesundheitsschutzzeichen o. ä. erweitern.

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