Wartung von Feuerlöschern, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Steigleitungen, Wandhydranten, Brandschutztüren und Türfeststellanlagen sowie Löschwasserbrunnen und Hydranten

Wartung Feuerlöscher

Die Wartung und Instandhaltung Ihrer Brand- und Feuerschutztechnik bilden die Basis für einen effektiven und vor allem funktionierenden Schutz der Menschen und Sachgüter, die Ihnen wichtig und wertvoll sind. Die Anschaffung vorbeugender Brandschutzvorrichtungen ist ein erster wichtiger Schritt, um sich vor Feuer zu schützen. Diesem muss jedoch der mindestens genauso wichtige zweite Schritt, die Wartung und Instandhaltung, folgen.

Wartung Feuerlöschgeräte

Die in Feuerlöschern vorhandenen Löschmittel als auch die Feuerlöscher selbst sind oft erheblichen äußeren Einflüssen (z. B. Temperaturschwankungen, physischen Einflüssen) ausgesetzt. Vom Gesetzgeber sowie den Herstellern der Feuerlöscher ist daher eine 2-jährige Wartung und Instandhaltung vorgeschrieben, um im Bedarfsfall die Funktion bestmöglich zu gewährleisten.


Kompetent, fair und zuverlässig: Selbständige Terminüberwachung trifft auf fachkundige Arbeitsausführungen.

Nicht nur die Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschern, sondern auch die Wartung von weiteren Brandverhütungseinrichtungen wie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Steigleitungen, Wandhydranten, Brandschutztüren und Türfeststellanlagen sind für einen wirkungsvollen Brandschutz unerlässlich und zudem rechtlich vorgeschrieben.

Nachfolgend sind die wesentlichen Vorschriften für die Wartung der entsprechenden Brandschutztechnik aufgeführt:

  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) nach DIN 18232-2
  • Steigleitung "nass" nach DIN 14461-1 (mit Wandhydranten)
  • Steigleitung "trocken" nach DIN 14462-2
  • Steigleitung "nass/trocken" nach DIN 14461-1
  • Brandschutztüren und Türfeststellanlagen nach DIN 14677/18089

Für Sie als Betreiber ist es wichtig zu wissen, dass jede Brandschutztechnik in regelmäßig wiederkehrenden Intervallen nach den jeweilig geltenden baurechtlichen Bestimmungen bzw. den gesetzlichen DIN-Vorschriften durch Sachkundige einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen sind.

Es gelten dabei die folgenden Wartungsintervalle:

Rauch – Wärmeabzugsanlagen (RWA) nach DIN 18232-2 mindestens jährlich
Steigleitung "nass" und "nass / trocken" nach DIN 14461-1 mindestens jährlich
Steigleitung "trocken" nach DIN 14462-2 alle 2 Jahre
Brandschutztüren und Türfeststellanlagen nach DIN 18089 mindestens jährlich
Über- und Unterflurhydranten mindestens jährlich

Gern unterbreiten wir Ihnen ein persönliches Angebot für die Wartung Ihrer Brand- und Feuerschutzvorrichtungen sowie Ihrer Rauchmelder.

Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach unter 03381 663300 an.

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